Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Der Urbanshof ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.urbanshof.de und wurde am 10.02.2026 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Der Urbanshof ist ein original Schwarzwälder Bauernhof in Hinterzarten-Alpersbach auf 1.010 m Höhe, betrieben von Theresa & Tobias Fehrenbach. Wir bieten liebevoll eingerichtete Ferienwohnungen mit atemberaubendem Blick ins Schwarzwaldtal.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern.
- Screenreader-Kompatibilität: Korrekte Überschriftenstruktur und aussagekräftige ALT-Texte für Screenreader.
- Kontrast: Ausreichender Kontrast zwischen Texten und Hintergründen für bessere Lesbarkeit.
- Formulare: Klar beschriftete Formulare mit verständlichen Anweisungen.
- Alt-Texte: Viele Bilder auf der Website sind mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen, die den Inhalt präzise beschreiben.
- Links und Buttons: Eindeutig beschriftet für einfache Navigation.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Videos haben keine Untertitel.
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Bildhintergrund zu gering.
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne aussagekräftige Alt-Texte oder mit leerem Attribut, was die Zugänglichkeit einschränkt.
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage ist ein Staatsvertrag für eine zentrale Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt – „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“.